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Politisches System Deutschlands

Grundgesetz

Das Grundgesetz regelt, wie der deutsche Staat in seinen Grundzügen aussieht. Die ersten Artikel des Grundgesetzes nennt man die Grundrechte eines jeden Bürgers. Dort heißt es in Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar«.
In den anderen Artikeln wird z.B. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit festgeschrieben, das Recht auf Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf den Schutz der Familie. Das Grundgesetz schafft also einen Rahmen, in dem dann Gesetze erlasssen werden konnen.

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Chef der Regierung. Er bestimmt im wesentlichen die Politik. Er schlägt die Minister vor, die für die verschiedenen Gebiete die Verantwortung haben.
Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedern des Bundestages. Diese wiederum sind von den Wählern in den Bundestag gewählt worden. Da die Parteien vorher bekanntgeben, wenn sie zum Kanzler machen werden, wenn sie die Wahl gewinnen, entscheidet das Volk indirekt doch über den Bundeskanzler mit.

Parlament

Das Parlament ist die Volksvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder heißen Abgeordnete und werden vom Volk gewählt.
Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat. Es kontrolliert die Regierung und bewilligt Gesetze.

Bundestag

Der Bundestag ist der vom Volk gewählte Teil des Parlaments. Je mehr Erst-und vor allem Zweitstimmen eine Partei bei einer Wahl bekommt, umso mehr Abgeordnete kann sie in den Bundestag entsenden und umso größer ist dann ihr Einf luss.
Der andere Teil des Parlaments ist der Bundesrat. In diesem Gremium sitzen die Vertreter der Regierung der einzelnen Bundesländer.

Bundesrat

Im Bundesrat sitzen die Regierungsvertreter der einzelnen Bundesländer. Wird ein Land — wie derzeit zum Beispiel Niedersachsen — von der SPD regiert, schickt dieses Land also einen SPD-Menschen in den Bundesrat. Er entscheidet dort mit über die Gesetze, die die Bundesregierung, die wiederum von einer anderen Partei gestellt werden kann, verabschieden möchte. So ist gesichert, dass jede einzelne Landesregierung Einfluss auf die Politik der Bundesregierung nehmen kann.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Jeder Bürger kann es anrufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Das Bundesverfassungsgericht behandelt also nur grundsätzliche Fragen und wacht darüber, dass das Grundgesetz eingehalten wird.
Das Bundesverfassungsgericht kann auch eine politische Partei verbieten, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Bundeswehr

Als "Bundeswehr" bezeichnet man die militärischen Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeswehr soll Deutschland und die Länder, mit denen sich Deutschland verbündet hat, vor Bedrohung schützen und im Falle eines Angriffs verteidigen. Gelegentlich wird die Bundeswehr zur Hilfe bei Katastrophen eingesetzt.
In Deutschland gibt es eine allgemeine Wehrpflicht. Sie besagt: in der Regel muss jeder gesunde junge Mann, wenn er achzehn Jahre alt geworden ist, zur Bundeswehr und für eine Zeitlang Soldat werden. Dort, »beim Bund*, wird der Wehrpflichtige soweit ausgebildet, dass er im Kriegsfall Deutachland vor Angriffen schützen und verteidigen kann — auch mit Waffen. Der Wehrdienst dauert zur Zeit zehn Monate; anschließend muss man der Bundeswehr noch zwei Monate zur Verfügung stehen.
Wie bei jeder Regel gibt es auch bei der Wehrpflicht Ausnahmen. Wer nicht den Grundwehrdienst in der Kaserne ableisten will, kann sich bei anderen Stellen der Bundeswehr verpflichten: beim Bundesgrenzschutz zum Beispiel oder beim Technischen Hilfswerk. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, seiner Pflicht gegenüber Deutschland im sogenannten Zivildienst nachzukommen. Der Zivildienst dauert dreizehn Monate und ist gedacht für Menschen, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Zivildienstleistende betreuen normalerweise Kranke und hilfsbedürftige Menschen.

Wählen

Schon die Kaiser des deutschen Reiches wurden gewählt, auch der Papst wird gewählt — jedoch immer nur von seinesgleichen. Dass das Volk sich seine Politiker selbst wählen kann» gibt's noch nicht so furchtbar lange. Noch vor 100 Jahren wurden Kaiser und Könige zu Kaisern und Königen z.T. noch mit absoluten Machtbefugnissen ganz einfach, weil sie in die Familie geboren wurden (in England gibt's das heute auch noch, dort dient es aber mehr zur Erheiterung des Volkes und der Auflagensteigerung der Zeitungen).
Die Wahl als politisches Instrument zur Bestimmung der Volksvertreter (Abgeordneten) und der Präsidenten in demokratisch vor* fassten Gesellschaften gibt es erst seit der französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts. Seitdem ist sie nie ohne Anfechtungen geblieben, bestimmte Gruppen z.B. waren lange Zeiten ausgeschlossen, in der Schweiz dürfen Frauen z.B. erst seit kurzem wählen; oder die Wahlen wurden ganz ausgesetzt (z.B. Faschismus in Deutschland, Militärdiktatur in Chile).
In den Ländern des ehemals real existierenden Sozialismus (DDR, Sowjetunion etc.) gab es zwar Wahlen, aber dort konnten nur feste Listen »abchakt« werden, und selbst diese undemokratischen Wahlen waren, wie sich am Ende der DDR herausstellt, auch noch manipuliert.
In Deutschland werden die Abgeordnete zu den Kommunalparlamenten, Länderparlamcnten und dem Bundestag von den Burgern direkt gewählt. In den meisten Bundesländern werden auch die Bürgermeister der Orte von den Bürgern direkt gewählt-
Bundcskanzlcr und Bundespräsident werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag oder der Bundesversammlung (Vertreter aus Bundesrat, Bundestag und berufene Personen).
Wählen dürfen alle deutschen Bundesbürger, die das IB. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
In Niedersachsen wird für Kommunal wählen das Wahlalter gerade auf 16 Jahre herabgesetzt. Wie weit dieses Beispiel Schule macht ist noch völlig offen.

Категория: Мои статьи | Добавил: XSevioS
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